Mitgliedschaft
Der E-ISFA e.V. ist als gemeinnütziger Verein mit Sitz in Rostock beim Amtsgericht Rostock VR 10461 eingetragen und hat beim Finanzamt Rostock die Steuernummer 079/141/19426. Die Satzung des Vereins finden Sie hier.
Der Verein hat ordentliche, assoziierte und fördernde Mitglieder, sowie Ehrenmitglieder und Mitglieder im Ruhestand.
Ordentliche Mitglieder des Vereins müssen zugleich ordentliche Mitglieder der ISFA sein, die entweder bei der ISFA oder beim E-ISFA einen vollen Jahresbeitrag entrichten. Ordentliche Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen sein, deren klinische, wissenschaftliche, technische und/oder organisatorische Tätigkeit schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Apherese liegt und die einen vollen Jahresbeitrag entrichten.
Assoziierte Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen sein, deren klinische, wissenschaftliche, technische und/oder organisatorische Tätigkeit schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Apherese liegt und die einen vollen Jahresbeitrag entrichten.
Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein, die sich für die Weiterentwicklung der Apherese einsetzen und den Zielstellungen des Vereins verbunden fühlen. "Corporate Members" der ISFA mit Geschäftsadresse im Tätigkeitsbereich der E-ISFA werden auf Antrag automatisch fördernde Mitglieder, insoweit sie einen vollen Jahresbeitrag entweder bei der ISFA oder der E-ISFA entrichten.
Zu Ehrenmitgliedern können vom Vorstand Personen ernannt werden, die sich durch die Förderung der Zwecke des Vereins oder in sonstiger Weise besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Mitglieder im Ruhestand können vom Vorstand auf Antrag von der Beitragszahlung befreit werden. Der Ruhestand ist glaubhaft nachzuweisen.
Beiträge
Ausgenommen Ehrenmitglieder und vom Beitrag befreiten Mitgliedern zahlen alle Mitglieder einen jährlichen Beitrag.
Ordentliche Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 150 €.
Assoziierte Mitglieder zahlen einen reduzierten Mitgliedsbeitrag von 50 €.
Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder in Abhängigkeit des Status beträgt
- für Mitglieder mit Goldstatus: 10.000 €
- für Mitglieder mit Silberstatus: 5.000 €
- für Mitglieder mit Bronzestatus: 1.500 €
Fördernde Mitglieder können freiwillig höhere Beiträge entrichten.
Die aktuelle Beitragsordnung mit Stand vom 17. Januar 2017 kann hier heruntergeladen werden (pdf).
Alle Mitgliedsbeiträge werden jährlich im Lastschriftverfahren (SEPA) eingezogen.
Mitglied werden
Den Antrag auf Mitgliedschaft können Sie schriftlich oder per Email stellen. Gerne können Sie dafür auch unser Kontaktformular nutzen.